c. Am 31. März 2016 teilte der Patentinhaber dem Gemeinderat mit, bei der Kontrolle vom 18. März 2016 seien im Lokal «B.___» drei Flaschen Schnaps/Likör gefunden worden. Dabei habe es sich um Mitbringsel bzw. Geschenke von Vereinsmitgliedern und anderen Vereinen gehandelt, weshalb die Flaschen auch in einer Schublade, d.h. im privaten Bereich, aufbewahrt worden seien. Das Lokal «B.___» führe die entsprechenden alkoholischen Getränke nicht im Sortiment und die Flaschen seien nicht aufgemacht worden. Sonst sei alles ordnungsgemäss gewesen bzw. alle alkoholischen Getränke seien in der Schweiz gekauft worden. Er sei daher mit der Verwarnung nicht einverstanden.