A. Unter dem Namen «B.___» besteht ein Verein im Sinn von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (SR 210) mit Sitz in Z.___ (nachfolgend Verein «B.___»). Laut Ziff. 2 der Statuten bezweckt der Verein «B.___» soziale und kulturelle Aktivitäten sowie die Förderung der Integration zwischen der türkischen und der schweizerischen Gesellschaft. Nach Ziff. 3 der Statuten verfügt der Verein «B.___» zur Verfolgung des Vereinszweckes über ein Vereinslokal (nachfolgend Lokal «B.___»), in dem Vereinsmitglieder sowie Nichtmitglieder zu möglichst günstigen Preisen Essen und Getränke konsumieren können; der Verein «B.___» ist nicht gewinnstrebig.