1. Die aufschiebende Wirkung des Rekurses von A.___ betreffend das Patent für den «B.___» des türkischen Kulturvereins wird wiederhergestellt. 2. Die Gebühr für die amtlichen Kosten für den vorliegenden Zwischenentscheid wird auf Fr. 750.– festgelegt und der Politischen Gemeinde Z.___ auferlegt. Auf die Erhebung der amtlichen Kosten wird verzichtet. 3. Es werden keine ausseramtlichen Kosten entschädigt. Der Vorsteher Seite 8/9 Bruno Damann Regierungsrat Rechtsmittelbelehrung