Seite 5/9 - Die Vorinstanz habe wegen wiederholten Nichteinhaltens gesetzlicher Bestimmungen verfügt, den «B.___» per 1. September 2016 zu schliessen. Der türkische Kulturverein samt Vereinslokal bestehe seit mehr als zehn Jahren. Da der Verein keine Mitgliederbeiträge erhebe, finanziere er die Vereinskosten durch den «B.___», der nicht nur für Vereinsmitglieder, sondern auch allgemein zugänglich sei. Der Verein habe derzeit zwischen 60 und 70 Mitglieder. Im «B.___» arbeiteten zwei Teilzeitangestellte, wobei eine Person gehbehindert sei.