F. Mit Verfügung vom 8. August 2016 (Versand am 15. August 2016) stellte der Gemeinderat Folgendes fest: 1. Der «B.___» […] ist per 1. September 2016 und in der Folge dauernd geschlossen zu halten. 2. Der «B.___» darf erst wieder geöffnet werden, wenn der Gemeinderat einem Patentbewerber, welcher die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, das entsprechende Gastwirtschaftspatent erteilt hat. 3. Für den Fall, dass sich der Patentinhaber […]nicht an diese Verfügung halten sollte, behält sich der Gemeinderat eine Strafklage nach Art. 292 StGB vor. […]. 4. Die Polizeistation Z.___ wird beauftragt, die Schliessung des «B._