c. Am 2. August 2016 (Eingang beim Gemeinderat am 8. August 2016) nahm der Patentinhaber Stellung. Er führte aus, die Stellungnahme erfolge wegen eines privaten Wasserschadens leider verspätet. Bei der Kontrolle vom 9. Juli 2016 seien die GWG-Schliessungszeiten nicht eingehalten worden, wofür er sich entschuldige. Damit dies künftig nicht mehr vorkomme, sei ein Gesuch