_» darf erst wieder geöffnet werden, wenn der Gemeinderat einem Patentbewerber, welcher die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, das entsprechende Gastwirtschaftspatent erteilt hat. 3. Für den Fall, dass Sie sich nicht an diese Verfügung halten sollten, behalten wir uns eine Strafklage nach Art. 292 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (SR 311.0; abgekürzt StGB) vor. […]. 4. Die Polizeistation Z.___ wird beauftragt, die Schliessung des «B.___» […] zu kontrollieren und notfalls durchzusetzen. Der Gemeinderat setzte dem Patentinhaber Frist zur schriftlichen Stellungnahme bis 25. Juli 2016.