D. a. Mit Brief vom 31. März 2016 hielt der Gemeinderat gegenüber dem Patentinhaber fest, der Gemeindeverwaltung sei mit Polizeirapport vom 31. März 2016 mitgeteilt worden, dass bei einer von der Kantonspolizei am 28. März 2016 (03.35 Uhr) im «B.___» durchgeführten Gastwirtschafts- und Personenkontrolle festgestellt worden sei, dass die um 01.00 Uhr beginnende Schliessungszeit nicht eingehalten worden sei. [Hinweis: Die Angelegenheit wurde mit einer Ordnungsbusse erledigt, weil die Schliessungszeiten bisher immer eingehalten wurden.] Der Patentinhaber sei gemäss GWG für die ordnungsgemässe Betriebsführung (samt Einhaltung der Schliessungszeiten) verantwortlich.