c. Am 31. März 2016 führte der Patentinhaber gegenüber dem Gemeinderat aus, bei der Kontrolle vom 18. März 2016 seien im «B.___» in einer Schublade, d.h. im privaten Bereich, drei Flaschen Schnaps bzw. Likör gefunden worden. Dabei habe es sich um Mitbringsel bzw. Geschenke von Vereinsmitgliedern und anderen Vereinen gehandelt, weshalb die Flaschen auch separat aufbewahrt worden seien. Der «B.___» führe die entsprechenden alkoholischen Getränke nicht im Sortiment und die Flaschen seien nicht aufgemacht worden. Ansonsten sei alles ordnungsgemäss gewesen, da alle alkoholischen Getränke in der Schweiz gekauft worden seien.