b. Mit Schreiben vom 22. März 2016 hielt der Gemeinderat gegenüber dem Patentinhaber fest, der Gemeindeverwaltung sei mit Polizeirapport vom 19. März 2016 mitgeteilt worden, dass bei einer am 18. März 2016 im «B.___» durchgeführten Gastwirtschafts- und Personenkontrolle eine Verletzung des AlkG festgestellt worden sei. Der Patentinhaber sei gemäss GWG für die ordnungsgemässe Betriebsführung (samt Einhaltung des AlkG) verantwortlich.