Ebenso eindeutig ergibt sich aber aus dem oben erwähnten Bauplan «überbauung I.___», dass vor der nördlichen Fensterfassade eine bepflanzte Fläche und keine Gartenwirtschaft geplant war. Auf dem Bauplan verläuft die Grenze zwischen der bepflanzten Fläche und der Gartenwirtschaft genau in der Fortsetzung der östlichen Fassade ab dem Eingang zum Restaurant.