Auch im Aufteilungsplan 1988 der StWE- Gemeinschaft, den der Rekurrent am 11. Dezember 2015 bei der Vor-instanz zu den Akten einreichte, ist diese Fläche speziell markiert und dem Sonderrecht B 0.1 zugeordnet. Auf den später eingereichten, überarbeiteten Bauplänen Massstab 1:100 sind die Umgebung und damit auch die Aussenfläche zwar nicht mehr eingezeichnet. Im Begleitschreiben vom 11. Januar 1988 wies der planende Architekt aber darauf hin, dass die «Situation» der bestehenden Baubewilligung entspreche.