5.5.1. Im undatierten Bauplan «überbauung I.___», Massstab 1:200, der dem Baugesuch aus dem Jahr 1986 beilag und Bestandteil der Baubewilligung vom 16. Oktober 1986 war, ist an der Nordost-Ecke des Hauses B eine Fläche von 38 m2 mit vier Tischen eingezeichnet. Es handelte sich dabei offensichtlich um eine geplante Gartenwirtschaft. Auch im Aufteilungsplan 1988 der StWE- Gemeinschaft, den der Rekurrent am 11. Dezember 2015 bei der Vor-instanz zu den Akten einreichte, ist diese Fläche speziell markiert und dem Sonderrecht B 0.1 zugeordnet.