Die Ausdehnung der tatsächlichen Öffnungszeiten innerhalb des gesetzlichen Rahmens begründet aber wie oben ausgeführt keine Baubewilligungspflicht. Zudem bewirkte die Umwandlung vom Café zur Pizzeria keine qualitative Änderung der Lärmimmissionen. Das «H.___» richtet sich weiterhin an Gäste, die etwas Essen und Trinken wollen, und nicht – wie etwa bei der oben erwähnten Bar mit Dancing – an Gäste, die primär Unterhaltung suchen. Die Lärmimmission bestehen also weiterhin im Wesentlichen aus den Gesprächen der Gäste und dem Geklapper von Geschirr und Besteck.