Seite 16/30 Dies schliesst nicht aus, dass der Betriebsleiter in einem arbeitsrechtlichen Subordinationsverhältnis zum Betriebsinhaber steht. Der Wortlaut des Gesetzes verlangt nicht, dass ein Gastwirtschaftsbetrieb vom Betriebsinhaber selber geführt wird. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass der Betriebsinhaber die Betriebsleitung bzw. Betriebsführung im Sinn von Art. 5 und Art. 20 Abs. 1 GWG einem angestellten Mitarbeiter überlässt.