Wie das Volkswirtschaftsdepartement aber bereits im Zwischenentscheid vom 21. Juli 2016 festhielt, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 6. Juli 2016 «den Zirkulationsbeschluss zur Patenterteilung» ausdrücklich genehmigt. Der Gemeinderat hat mit seinem Beschluss vom 6. Juli 2016 eindeutig zu verstehen gegeben, dass er das Patent erteilen will. Somit stellt sich nur die Frage, ob der Beschluss als nachträgliche Genehmigung eines zunächst mangelhaft erteilten Patentes verstanden wird oder ob angenommen wird, das Patent sei erst mit dem Beschluss vom 6. Juli 2016 erteilt worden.