regelt der Gemeinderat die Beratung und Beschlussfassung in einem Geschäftsreglement. Das Geschäftsreglement der Politischen Gemeinde Y.___ vom 12. September 2006 regelt in Art. 14 den Zirkulationsbeschluss und in Art. 15 den Präsidialentscheid, wobei beide Beschlussformen eine zeitliche Dringlichkeit voraussetzen. Im vorliegenden Fall bestand keine zeitliche Dringlichkeit. Es war sowohl der Vorinstanz als auch dem früheren Patentinhaber F.___ bekannt, dass das im Rekursverfahren VD/G-16.03 aufgehobene Patent spätestens am 30. Juni 2016 abläuft und zwar unabhängig vom Ausgang des damals hängigen Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgericht.