Seite 12/30 Ausgang des Verfahrens betroffen sein wird, falls das angefochtene Patent gestützt auf Art. 9 GWG aufgehoben wird. Wird im Rekursverfahren betreffend Gastwirtschaftspatent festgestellt, dass der nachgesuchten gastgewerblichen Nutzung baurechtliche Vorschriften entgegenstehen, so werden die Nutzungsbefugnisse von G.___ zwar nicht unmittelbar baurechtlich eingeschränkt. Sie müsste jedoch damit rechnen, dass die Nutzung des «H.___»