S. Der Rechtsdienst VD gab dem Rekurrenten mit Schreiben vom 29. September 2016 Gelegenheit, sich nochmals zu den Argumenten der Vorinstanz und der Gegenpartei zu äussern. Gleichzeitig forderte er die Vorinstanz und den Rekursgegner auf, verschiedene Unterlagen zu den Akten nachzureichen, unter anderem den aktuellen und den bisherigen Arbeitsvertrag von D.___ sowie die Lohnabrechnungen für die Zeit vom 1. April 2016 bis 30. September 2016. In der Folge ersuchte der Rekurrent darum, die Frist zur Replik neu anzusetzen, wenn die ergänzenden Unterlagen zu den Akten eingereicht wurden, damit er in der Replik auch gleich zu diesen Unterlagen Stellung nehmen könne.