durchgeführt habe, hätten alle übrigen Bewohner der Überbauung erklärt, der Lärm durch die Gäste störe nicht. - Unzutreffend sei auch die Behauptung, dass D.___ die Voraussetzungen für die Patenterteilung nicht erfülle. Er habe ein vollständiges Gesuch zur Erteilung des Gastwirtschaftspatents mit allen erforderlichen Beilagen eingereicht. - Für das «H.___» würden diejenigen Räume und Aussenflächen genutzt, für welche der Gemeinderat Y.___ eine Baubewilligung erteilt habe. Auch die erforderliche Anzahl Parkplätze sei in den Baubewilligungen festgelegt worden.