Das vorliegende Rekursverfahren zeige nun, dass der Rekurrent seine Rügen aus den vorgängigen Verfahren wiederhole, die dem Gemeinderat bereits bekannt gewesen seien und bei der Erteilung des angefochtenen Patents berücksichtigt worden seien. - Bei der Beurteilung der Patentvoraussetzungen sei einerseits auf die eingereichten Arbeitszeugnisse abgestützt worden, welche die langjährige Erfahrung von D.___ im Gastgewerbe belegen würden.