K. Unmittelbar nach Erhalt der E-Mail vom 30. Juni 2016 ersuchte RA C.___ die Gemeindeverwaltung Y.___, ihm das Patentgesuch zur Wahrung des rechtlichen Gehörs zuzustellen. Die Gemeindeverwaltung Y.___ lehnte dieses Gesuch ebenfalls noch am 30. Juni 2016 per E-Mail ab. Sie begründete die Ablehnung damit, dass das aktuelle Patent am 30. Juni 2016 auslaufen werde und das neue Patent am 1. Juli 2016 ausgestellt sein müsse, damit ein nahtloser Übergang gewährleistet sei. L. Mit Verfügung vom 1. Juli 2016 erteilte die Politische Gemeinde Y.___ D.___ ein Gastwirtschaftspatent für das «H.___», gültig bis 30. Juni 2017.