Seite 4/30 Aus den vorliegenden Akten ist nicht erkennbar, wann das Patentgesuch bei der Gemeindeverwaltung Y.___ eingereicht wurde. Das Gesuchsformular ist mit 31. Mai 2016 datiert, der daran angehängte Lebenslauf von D.___ trägt hingegen das Datum 27. Juni 2016. Die Gemeindeverwaltung Y.___ schliesslich erklärte gegenüber RA C.___ in einer E-Mail vom 30. Juni 2016, das Patentgesuch für das «H.___» sei bei ihr am 23. Juni 2016 eingegangen.