Am 21. März 1988 erteilte der Gemeinderat Y.___ die ergänzende Baubewilligung für den Bau des Hauses B. Darin wurde unter anderem der Einbau eines Cafés bewilligt und die Bauherrschaft verpflichtet, 37 Parkplätze anstatt der geplanten 36 Parkplätze zu erstellen. B. Mit Verfügung vom 6. März 1992 erteilte das Volkswirtschaftsdepartement die Betriebsbewilligung nach Art. 17 des damals geltenden Gastwirtschaftsgesetzes vom 1. Dezember 1983 (nGS 19-106; abgekürzt aGWG) für ein Café im Haus B. In der Betriebsbewilligung wurden die Gasträume in