Das Volkswirtschaftsdepartement nahm in einem Mitbericht vom 1. März 1988 zum geplanten Einbau eines «Cafés» im Haus B aus «räumlich-betrieblicher Hinsicht» Stellung. Es hielt fest, dass die Grösse der Küche und die Ausstattung der WC-Anlagen – mit einigen kleinen untergeordneten Mängeln – den massgebenden Richtlinien entsprechen würden. Im Weiteren wies es darauf hin, dass die Lagerräumlichkeiten nur für einen Betrieb ohne Berechtigung zum Alkoholausschank genügen würden, für einen Betrieb mit Alkoholausschank aber zusätzlicher Lagerraum notwendig wäre. Ein Entscheid über die Frage des Alkoholausschankes sei demnächst zu erwarten.