A. Der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Y.___ bewilligte am 16. Oktober 1986 den Bau von drei Mehrfamilienhäuser auf den Parzellen Nr. 001 und 002 im Ortsteil X.___ und den Abbruch der vorhandenen Gebäulichkeiten. Im Haus B der Überbauung war offenbar der Einbau einer Bäckerei mit Laden und Café geplant. Allerdings scheint zu diesem Zeitpunkt die gewerbliche Nutzung noch nicht definitiv festgelegt gewesen zu sein. Jedenfalls bestimmte Ziff. 2 der Baubewilligung, dass für jedes Gebäude bereinigte Pläne einzureichen seien, sobald die gewerblich genutzten Räumlichkeiten bestimmt sind.