Rekursentscheid VD; Gastwirtschaftsrecht Verhältnis zwischen Baurecht und Gastwirtschaftsrecht; Im vorliegenden Fall wurde entschieden, dass eine kleine Fläche der Gartenwirtschaft baurechtlich nicht zur Nutzung als Gewerbefläche bewilligt wurde und daher auch gastwirtschaftsrechtlich nicht für den Betrieb des Restaurants genutzt werden darf. Begriff des Betriebsleiters im Sinn von Art. 5 Gastwirtschaftsgesetz (sGS 553.1) vgl. PDF vgl. auch den Zwischenentscheid unter gleicher Fallnummer © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/31 Kanton St.Gallen Volkswirtschaftsdepartement VD/G-16.20