5. Die Politische Gemeinde Y.___ und C.___ werden aufgefordert, sich bis 15. August 2016 zu den materiellen Rechtsbegehren des Rekurrenten zu äussern. Der Vorsteher Bruno Damann Regierungsrat Rechtsmittelbelehrung Seite 14/15 Gegen diesen Entscheid kann nach Art. 59bis VRP innert 14 Tagen seit Eröffnung Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen (Spisergasse 41, 9001 St.Gallen) erhoben werden. Seite 15/15