Es trifft offenbar zu, dass das Patent zunächst allein vom Gemeindepräsidenten und dem Gemeindeschreiber erteilt worden ist, wobei unklar ist, ob es sich dabei nach Ansicht der Vorinstanz um einen Zirkulationsbeschluss oder um einen Präsidialentscheid handelte. Die Frage kann insofern offen gelassen werden, als der Gemeinderat Y.___ an seiner Sitzung vom 6. Juli 2016 den Seite 12/15 "Zirkulationsbeschluss zur Patenterteilung" genehmigte und somit ein allfälliger formeller Mangel geheilt wurde.