Seite 11/15 Allerdings hat der Betriebsinhaber H.___ die Auswirkungen einer längerdauernden Schliessung des «E.___» nicht näher beziffert und auch nicht belegt. Die in seiner Stellungnahme vom 18. Juli 2016 angebotene Edition der Buchhaltung ist – wie bereits vorne erwähnt (vgl. Erw. 2.2) – für den vorliegenden Zwischenentscheid kein taugliches Beweismittel. Es ist jedoch offensichtlich, dass die Schliessung eines Gastwirtschaftsbetriebs mit Ertragsausfällen verbunden ist, während verschiedene Betriebskosten wie insbesondere die Miete und teilweise Lohnkosten weiterlaufen, und dass eine längere Dauer der