Dieses Argument überzeugt nicht. Es ist davon auszugehen, dass dem neuen Mieter der Grund für den Auszug des Rekurrenten bekannt war und er mithin die Wohnung in Kenntnis der behaupteten Lärmimmissionen mietete. Dementsprechend ist es wenig wahrscheinlich, dass der neue Mieter nun wegen allfälligen Lärmimmissionen sofort wieder ausziehen wird, zumal er durch den Mietvertrag gebunden sein dürfte. Unter diesem Aspekt gibt es keinen Grund, dem Patentinhaber das Patent mittels Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rekurses quasi per sofort wieder zu entziehen.