Aus den vorliegenden Akten ist nicht klar erkennbar, wann das Patentgesuch bei der Gemeindeverwaltung Y.___ eingereicht wurde. Das Gesuchsformular ist mit 31. Mai 2016 datiert, der daran angehängte Lebenslauf von C.___ trägt hingegen das Datum 27. Juni 2016. Die Gemeindeverwaltung Y.___ schliesslich erklärte gegenüber RA B.___ in einer E-Mail vom 30. Juni 2016, es sei "vergangene Woche" ein neues Patentgesuch für das «E.___» eingereicht worden. I. Unmittelbar nach Erhalt der E-Mail vom 30. Juni 2016 ersuchte RA B.___ die Gemeindeverwaltung Y.___, ihm das Patentgesuch zur Wahrung des rechtlichen Gehörs zuzustellen.