G. Gegen den Rekursentscheid des Volkswirtschaftsdepartementes erhob H.___ am 17. Mai 2016 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Mit Schreiben vom 4. Juli 2016 zog er die Beschwerde allerdings wieder zurück, da das streitbetroffene Patent am 30. Juni 2016 ohnehin abgelaufen war. H. Während der Dauer des Beschwerdeverfahrens reichte C.___ ein Patentgesuch für das «E.___» mit Beginn 1. Juli 2016 ein. Gemäss Angaben in der vorliegend angefochtenen Patentverfügung (vgl. hinten, Abschnitt K) handelt es sich bei C.___ um den Koch des «E.___», der bei H.___ angestellt ist.