Es erläuterte der Vorinstanz im Rekursentscheid aber, in welchen Verfahren die Einhaltung der baupolizeilichen Vorschriften materiell beurteilt werden könnte. Als Fazit hielt das Volkswirtschaftsdepartement hierzu fest, dass die Vorinstanz die Frage der Baubewilligungspflicht entweder in einem neu einzuleitenden Baubewilligungsverfahren oder aber vorfrageweise im Patentverfahren materiell zu klären habe. Dabei werde zu prüfen sein, ob die bestehenden rechtskräftigen Baubewilligungen die aktuelle gastgewerbliche Nutzung des «E.___» abdecke.