Mit Verfügung vom 6. März 1992 erteilte das Volkswirtschaftsdepartement für das «G.___» im Mehrfamilienhaus B die Betriebsbewilligung für eine Gastwirtschaft nach Art. 17 des alten Gastwirtschaftsgesetzes vom 1. Dezember 1983 (nGS 19-106; abgekürzt aGWG), welche zur Abgabe von Speisen und Getränken zum Genuss an Ort und Stelle sowie zur Überlassung von Räumen und Flächen im Freien zum Genuss mitgebrachter Speisen und Getränke berechtigte.