1. Der Rekurs wird dahingehend gutgeheissen, dass die angefochtene Verfügung des Gemeinderates der Politischen Gemeinde Z.___ vom 19. Januar 2016 betreffend provisorisches Patent für das „E.___“, lautend auf C.___ als Patentinhaber, aufgehoben wird. 2. Die amtlichen Kosten werden auf Fr. 1‘500.-- festgelegt und C.___ auferlegt. 3. A.___, wird der Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 1‘000.-- zurückerstattet. 4. C.___ bezahlt A.___ eine ausseramtliche Entschädigung von Fr. 2‘000.-- (inkl. Barauslagen und MWSt). Der Vorsteher Benedikt Würth Regierungsrat