von März bis Ende Dezember 2015 vier Kurse und vier Prüfungen stattfanden. 6.2.2. Das Volkswirtschaftsdepartement selbst setzte demgegenüber keine Vertrauensgrundlage, weshalb sich der Rekursgegner gegenüber dem Volkswirtschaftsdepartement nicht darauf berufen kann, dass ein rechtswidrig erteiltes Patent gegen Rekurse geschützt werden muss. Es mangelt somit an einer tauglichen Vertrauensgrundlage. Auf die Prüfung der weiteren Voraussetzungen für einen Vertrauensschutz kann daher verzichtet werden.