Häfelin / Haller, Schweizerisches Bundesstaatsrecht: Die neue Bundesverfassung, 6., stark überarbeitete Auflage, Zürich 2005, N. 738 ff., vorab N. 767; alle mit Hinweisen). Darüber hinaus belegt der Rekursgegner sein Vorbringen, dass die Erteilung provisorischer Patente durch die politischen Gemeinden der gängigen Praxis im Kanton St.Gallen entspreche, nicht näher, weshalb das entsprechende Vorbringen eine blosse Behauptung darstellt. Diese Behauptung ist im Weiteren unzutreffend, hält der Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartementes gegenüber den politischen Gemeinden doch regelmässig fest, dass die Erteilung provisorischer Patente nicht zulässig ist.