5.1. Der Rekursgegner bringt vor, die (wiederholte) Ausstellung von provisorischen Patenten werde von zahlreichen politischen Gemeinden vorgenommen und entspreche der gängigen Praxis im Kanton St.Gallen. Zudem würden auch andere Kantone diese Bewilligungsart kennen. Sollte die Erteilung provisorischer Patente durch die politischen Gemeinden gesetzeswidrig sein, sei der Rekursgegner berechtigt, die gesetzeswidrige Praxis, die Dritten im Kanton St.Gallen bislang zuteil geworden sei, auch für sich zu verlangen.