Die Rekurrenten sind als (Stockwerk-) Eigentümer und Bewohner einer Wohnung, welche sich wie das „E.___“ im Mehrfamilienhaus B an der F.___ in Z.___ befindet, durch die angefochtene Verfügung bzw. den Betrieb des „E.___“ unmittelbar und in höherem Ausmass als ein beliebiger Dritter oder die Allgemeinheit in ihren Interessen betroffen. Da die angefochtene Verfügung zudem den aktuellen und künftigen Betrieb des „E.___“ betrifft, ist auch das Erfordernis einer aktuellen Beschwer der Rekurrenten gegeben.