- Die (wiederholte) Erteilung von provisorischen Patenten sei eine gängige Vorgehensweise von politischen Gemeinden im Kanton St.Gallen. Die Ausstellung des provisorischen Patentes sei unter der Bedingung erfolgt, dass der Patentinhaber bis 30. Juni 2016 den Vorbereitungskurs in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention zu absolvieren habe. Die Erteilung eines provisorischen Patentes mit Auflagen von Seiten der Vorinstanz sei rechtens und entspreche der Praxis der st.gallischen Gemeinden. - Der Antrag auf Erlass von vorsorglichen Massnahmen sei unbegründet und unverhältnismässig.