- Die Rekurrenten brächten vor, dass die baulichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien. In den Jahren 1986 und 1988 sei zuerst die Baubewilligung für den Bau von drei Mehrfamilienhäusern und hernach für das Mehrfamilienhaus B erteilt worden. Auch wenn die Pläne nicht nach den heutigen Anforderungen erstellt worden seien, ergebe sich aus den Plänen ohne weiteres, dass ein Restaurant und eine Aussenwirtschaft bewilligt worden seien. Die Fläche des Restaurants im Gebäudeinnern entspreche der heutigen Betriebsfläche und die Aussenwirtschaft sei auf der noch heute bestehenden, eigens dafür geschaffenen befestigten Fläche erstellt worden.