Werde die Rekurslegitimation bejaht, sei festzuhalten, dass die Erteilung provisorischer Patente der Praxis entspreche. Der Patentinhaber habe unter Annahme der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und mit dem Wissen der Vorinstanz zweimal ein provisorisches Patent wegen des sehr professionellen Betriebs des Restaurants erhalten. Weiter sei zu betonen, dass – abgesehen von den Rekurrenten – sämtliche Bewohner der Überbauung und Anwohner bislang keine Beanstandungen bezüglich angeblicher Lärmimmissionen gemacht hätten. In jedem Fall geniesse der Patentinhaber Vertrauensschutz bezüglich der provisorischen Patenterteilung.