Seite 8/19 2015 getan habe. Der Patentinhaber könne sich somit auf jeden Fall auf den Vertrauensschutz berufen und die provisorische Patenterteilung vom 19. Januar 2016 habe Gültigkeit. - Zusammenfassend sei festzuhalten, dass die Rekurrenten nicht rekurslegitimiert seien. Werde die Rekurslegitimation bejaht, sei festzuhalten, dass die Erteilung provisorischer Patente der Praxis entspreche.