Andere Kantone würden diese Bewilligungsart auch kennen. Sollte die Erteilung provisorischer Patente durch die politischen Gemeinden gesetzeswidrig sein, sei der Patentinhaber in jedem Fall berechtigt, die gesetzeswidrige Praxis, die Dritten im Kanton St.Gallen bislang zuteil geworden sei, auch für sich zu verlangen. - Die Rekurrenten brächten ausschliesslich baurechtliche Gründe vor, die für den Entzug des Patentes sprechen würden. Diese Gründe hätten mit dem vorliegenden Verfahren um Erteilung eines provisorischen Patentes nichts zu tun. Im Folgenden werde dennoch auf die jeweiligen Ausführungen eingegangen.