Es durch eine vorsorgliche Massnahme zu schliessen, wäre unverhältnismässig und würde die wirtschaftliche Existenz des Patentinhabers zerstören. - Die (wiederholte) Ausstellung von provisorischen Patenten werde von zahlreichen politischen Gemeinden vorgenommen und sei weit verbreitet. Deshalb stelle die Erteilung eines provisorischen Patentes durch die Vorinstanz keinen Einzelfall dar, sondern entspreche der gängigen Praxis im Kanton St.Gallen (vgl. VGE B 2008/90). Andere Kantone würden diese Bewilligungsart auch kennen.