Der Patentinhaber werde den Kurs im ersten Halbjahr 2016 absolvieren. Im Patent werde festgehalten, dass nicht ständige Plätze in der Gartenwirtschaft zur Verfügung stünden, dass die ordentliche Schliessungszeit von Mitternacht bis 05.00 Uhr gelte und dass die baurechtlichen Voraussetzungen, die Räume als Gastwirtschaft zu nutzen, erfüllt seien. - Der Patentinhaber habe bisher nie gegen feuerpolizeiliche und hygienische Vorschriften verstossen. Abfälle seien immer korrekt gelagert worden; konkret würden Abfälle – in Absprache mit dem Hauswart – jeweils am Mittwochabend für die Abfallentsorgung am Donnerstagmorgen bereitgestellt.