- Im Laufe des letzten Jahres hätten die Rekurrenten behauptet, die Lärmimmissionen des „E.___“ seien unverhältnismässig. Diese Behauptung sei durch eine Umfrage des Patentinhabers entkräftet worden, in der alle Bewohner der betreffenden Überbauung angegeben hätten, dass die Lärmimmissionen durch die Gäste nicht stören würden; Reklamationen von weiteren Anwohnern seien nicht bekannt. Es sei auch nichts bekannt von angeblich störenden Rauchern, von Gästen, die spät abends das Restaurant verlassen und übermässigen Lärm verursachen würden, sowie von übermässigen Lärmimmissionen wegen der Gartenwirtschaft.