regelmässig gegen jede feuerpolizeilichen und hygienischen Vorschriften in der Tiefgarage einlagere. Trotz mehrfachen Hinweisen nehme C.___ seine Verantwortung nicht wahr. Er sei deshalb zu ermahnen und es sei ein allfälliges definitives Patent, wenn denn der Gesuchsteller die entsprechenden Voraussetzungen einmal erfüllen sollte, höchstens probeweise für ein weiteres Jahr zu erteilen. F. Mit Eingabe vom 10. März 2016 reichte der Rekursgegner C.___, vertreten durch RA D.___, seine Stellungnahme mit folgenden Rechtsbegehren ein: