Zudem sei darauf hinzuweisen, dass laut Aufteilungsplan vom Jahr 1988 (die angeblichen Aufteilungspläne vom Jahr 1991 seien offenbar nicht unterzeichnet) das Gartenrestaurant viel kleiner gewesen sei, als dasselbe heute benutzt werde. Die Anlage von 44 Plätzen wäre gemäss Plan vom Jahr 1988 nicht möglich gewesen. Das Gartenrestaurant sei denn auch von den bisherigen Pächtern nur mit ca. 20 Plätzen verteilt auf 5 Tische betrieben worden. Eine Erweiterung auf 44 Plätze stelle somit ebenfalls eine erhebliche, baubewilligungspflichtige Erweiterung dar.